Entkernung vor der Kernsanierung: Ablauf, Genehmigung & Kosten
Wer ein älteres Haus oder eine Bestandswohnung kauft, plant meist eine Kernsanierung. Bevor Installateur, Elektriker und Fliesenleger loslegen können, muss aber erst einmal alles raus, was erneuert wird: die Entkernung. Diese Übersicht erklärt, was dazugehört, wann Sie eine Freigabe oder Genehmigung brauchen und wovon die Kosten abhängen.
Wichtig vorab: Entkernung heißt nicht Abriss. Das Gebäude bleibt stehen — zurückgebaut wird nur im Inneren. Wir bieten ausschließlich solche Arbeiten im Gebäude an, keinen Abriss ganzer Häuser. Diese Seite gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Statikberatung.
Entkernung, Innenabriss, Kernsanierung — was ist was?
Entkernung (oft auch Innenabriss oder Innenabbruch genannt) ist der Rückbau im Gebäude: Bodenbeläge, Fliesen, Estrich, Bäder, Küchen, Wand- und Deckenverkleidungen, nicht tragende Wände, alte Leitungen und Einbauten. Je nach Umfang endet sie bei einzelnen Räumen oder geht bis auf den Rohbau. Die Kernsanierung ist das, was danach kommt: neue Leitungen, Dämmung, Böden, Bäder und Oberflächen. Eine saubere Entkernung spart den Handwerkern Zeit — und Ihnen damit Geld.
Was typischerweise rausfliegt
- Bad: Fliesen, Sanitärobjekte, Vorwandinstallationen, Duschtassen und Wannen.
- Küche: Einbauküche, Arbeitsplatten, Fliesenspiegel, alte Geräte.
- Böden: Teppich, PVC, Laminat, Parkett, Fliesen — auf Wunsch inklusive Estrich bis auf die Rohdecke.
- Wände & Decken: nicht tragende Wände, Trockenbau, abgehängte Decken, Holz- und Paneelverkleidungen.
- Einbauten: Einbauschränke, Türen und Zargen, alte Heizkörper nach Freigabe durch den Installateur.
Welcher Endzustand gelten soll, legen wir vorab gemeinsam fest — am besten zusammen mit Ihrem Planer oder den Folgegewerken. So weiß jeder, in welchem Zustand er die Räume übernimmt.
Brauche ich eine Genehmigung?
Für den Rückbau von Bodenbelägen, Bädern, Küchen und nicht tragenden Wänden im Wohnhaus brauchen Sie in Bayern in aller Regel keine Baugenehmigung. Drei Fälle sollten Sie aber vorher klären:
- Tragende oder aussteifende Wände: Hier muss immer ein Tragwerksplaner (Statiker) ran — je nach Gebäude zusätzlich mit Genehmigung. Wir fassen tragende Bauteile nur nach dessen Freigabe an.
- Denkmalschutz: Auch Eingriffe im Inneren eines Baudenkmals brauchen in der Regel eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Ansprechpartner ist die Untere Denkmalschutzbehörde bei Stadt bzw. Landratsamt — in München die Lokalbaukommission.
- Eigentumswohnung: Innerhalb Ihres Sondereigentums entscheiden Sie meist selbst. Sobald Gemeinschaftseigentum betroffen ist — etwa tragende Wände, Steigleitungen oder Estrich mit Trittschalldämmung — braucht es die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung hilft bei der Einordnung.
Asbest und Schadstoffe im Altbau
In Deutschland ist Asbest seit 1993 verboten. In älteren Häusern kann es aber noch stecken — zum Beispiel in alten Vinyl-Bodenplatten, schwarzen Bitumenklebern, Fliesenklebern, Spachtelmassen oder Nachtspeicheröfen. Solche Materialien dürfen nicht einfach herausgerissen werden. Bei Verdacht sprechen wir das vor Beginn an; im Zweifel klärt eine Materialprobe die Lage, und belastete Bereiche übernimmt ein zertifizierter Fachbetrieb.
Rücksicht auf Nachbarn und Hausgemeinschaft
Gerade in Mehrfamilienhäusern ist eine Entkernung laut und staubig. Bewährt haben sich: die Nachbarn und die Hausverwaltung vorab informieren, Ruhezeiten laut Hausordnung einhalten, Treppenhaus und Aufzug mit Schutzmaterial auslegen und den Bauschutt zügig abfahren. Bei engen Straßen kann für Container oder Fahrzeug eine Halteverbotszone nötig sein.
Was kostet eine Entkernung?
Pauschale Quadratmeterpreise aus dem Internet passen selten — zu stark hängen die Kosten vom Umfang (nur Bad oder ganze Etage), der Bausubstanz, dem Zugang (Etage, Aufzug, Trageweg), der Bauschuttmenge und einer möglichen Schadstoffbelastung ab. Verlässlich wird es erst nach einer kostenlosen Vor-Ort-Begehung: Danach erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot ohne Nachträge, inklusive fachgerechter Entsorgung. Mehr zu unseren Leistungen auf der Seite Entkernung & Innenabriss; lokal etwa für Entkernung in München, in Germering oder in Fürstenfeldbruck.
Konkreter Fall? Wir nennen Ihnen den Festpreis.
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung, danach ein verbindlicher, schriftlicher Festpreis — ohne Nach-Berechnung.